Drittstaatentransfer und EU-DSGVO | Kostenfreies Live-Online-Seminar

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Ob bei der Einbindung von Software, Cloudlösungen oder IT-Dienstleistungen: die Übertragung von personenbezogenen Daten an Dienstleister in Drittländer ist für viele Unternehmen Realität. Datenschutzrechtlich muss bei der Übertragung ein gleichwertiger Schutz der Daten zur EU gewährleistet werden. Spätestens mit der richtungsgebenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im "Schrems II"-Fall (Rechtssache C-311/18), stellt die Drittstaatenübertragung ein Fokusthema des Datenschutzes dar. Umso entscheidender ist es für Datenschützer die Systematik der Drittstaatenübertragung zu verstehen, um diese zielgerichtet einsetzen zu können. Hier mehr erfahren: https://bitkom-akademie.de/live-online-seminar/drittstaatentransfer-eu-dsgvo

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